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Notfallplan

Notfallplan für folgende Krisensituationen


Umgang mit Grenzverletzungen / vermutete Übergriffen und sexualisierter Gewalt durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen oder Außenstehende im Gebäude bzw. im Bereich der Kindertagesstätte

Was ist zu tun wenn  Kinder, Eltern und Mitarbeiterinnen  der Leiterin oder ihrer Stellvertreterin von einem beobachtetem Übergriff oder einer entsprechenden Grenzüberschreitung berichten ?
  1. Die Leiterin dokumentiert den Sachverhalt schriftlich und nimmt unverzüglich Kontakt zum Träger auf, von der Verantwortung für das weitere Vorgehen wird sie entbunden.
  1. Der Träger beurlaubt i. d. R. umgehend die beschuldigte Person (auch im Verdachtsfall) und entscheidet über weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen.
  1. Der Träger informiert den Propst und bildet einen Krisenstab
  1. Der Träger und der Krisenstab weisen die Mitarbeiterinnen im Umgang mit der Öffentlichkeit an
  1. Der Träger übernimmt die Meldung an die Heimaufsicht
  1. Der Träger bietet den Eltern des betroffenen Kindes eine schnelle Vermittlung zu einer Beratungsstelle an (siehe Anhang)
  1. Der Träger sorgt für fachliche Begleitung im Kita-Team z.B. Supervision
  1. Die Mitarbeiterinnen sind ihrerseits verpflichtet, bei Kenntnis von einer entsprechenden Beschuldigung gegen die Leiterin  umgehend den Träger zu informieren


Bombenentschärfung / Evakuierung

Den Anweisungen der Stadt Schwentinental und der Polizei ist im Fall einer Bombenentschärfung nachzukommen.
Die Eltern werden frühstmöglich über eine notwendige Schließung der Einrichtung informiert.

Bedrohung von außen
Im Fall einer Bedrohung durch Dritte von außen dürfen sich keine Kinder im Außengelände aufhalten. Vom Gruppenraum
aus verständigt die Gruppenleiterin die Polizei. Die Außentür wird verschlossen. Die Mitarbeiterinnen verhalten sich den Kindern gegenüber vorbildlich ruhig und folgen den Anweisungen der Polizei.