Rahmenbedingungen
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Inhaltsverzeichnis der Konzeption
2. Rahmenbedingungen
2.1 Gebäude und Außengelände der Kindertagesstätte
2.2 Regeln für das Haus
2.3 Öffnungszeiten
2.4 Ferienzeiten
2.5 Betreuungskosten
2.6 Aufnahmealter
2. Rahmenbedingungen
2.1 Gebäude und Außenanlagen der Kindertagesstätte
Die Stadt Schwentinental ist Bauträger des Gebäudes. Die Kita ist im
Sommer 2015 von uns bezogen worden.
Das Gebäude umfasst eine Bruttogrundfläche von 452 qm und orientiert
sich damit an den gesetzlichen Vorgaben.
Die Einrichtung unterteilt sich in drei Gruppenräume mit
angrenzenden Mehrzweck- und Wirtschaftsräumen. Das angrenzende
Außengelände mit Spielgeräten und Freiflächen misst 530 qm und
bietet viel Raum für Bewegung. Es ist durch eine Pforte von der
öffentlichen Grünanlage und dem Weg zum nahegelegenen
Abenteuerspielplatz getrennt. Für die Krippe ist ein gesonderter
Bereich abgeteilt, der aber bei Bedarf auch von den älteren Kindern
genutzt werden kann.
2.2 Regeln für das Haus
Alle pädagogischen Fachkräfte und Kinder sind an der Festlegung
sowie Einhaltung der bestehenden Regeln beteiligt und machen diese
transparent.
Mit den Kindern erarbeiten wir Regeln für das gemeinsame Miteinander
in unserer Kindertagesstätte. Dazu haben die einzelnen Gruppen ein
gemeinsames Regelwerk mit den Kindern erarbeitet und schriftlich
verfasst. Die Regelgruppe hat zusätzlich in Bild- und Schriftform
eine Darstellung erarbeitet und im Gruppenraum aufgehängt.
Bei Konflikten zwischen Kindern bieten wir Konfliktlösungen an und
begleiten diese (siehe auch Beschwerdeverfahren).
2.3 Öffnungszeiten
Die Kinder können montags bis freitags von 7.00 Uhr – 16.00 Uhr
betreut werden. In der Zeit von 7.00 Uhr – 8.00 Uhr findet eine
Betreuung aller anwesenden Kinder gemeinsam im Frühdienst statt.
Anschließend werden die Kinder für die Kernzeit von 8.00 Uhr bis
14.00 Uhr in ihren Gruppen betreut.
Ab 14.00 Uhr findet dann wieder eine gemeinsame Betreuung aller
anwesenden Kinder im Spätdienst statt.
2.4 Ferienzeiten
Die Schließzeiten werden von der Kindertagesstättenleitung in
Abstimmung mit den anderen Kindertagesstätten im Stadtgebiet, sowie
mit der Betreuten-Grundschule in der Astrid Lindgren Schule
Klausdorf abgesprochen und festgelegt.
Die Einrichtung ist drei Wochen in den Sommerferien, den Freitag
nach Himmelfahrt und die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr
geschlossen. Hinzu kommen Fortbildungstage.
Eine Information erfolgt an den Kirchengemeinderat und den
Kindertagesstättenbeirat. Zu Beginn eines Jahres erhalten die Eltern
eine Information über diese Zeiten in Form eines Aushangs am
Elterninfobrett.
2.5 Betreuungskosten
Verschiedene Betreuungsmodelle stehen zur Auswahl. Diese sind aus
der Teilnehmerbetriebsordnung zu entnehmen. Die Betreuungskosten
sind im Stadtgebiet Schwentinental einheitlich geregelt und können
aus der Teilnehmerbeitragsordnung entnommen werden.
Ein Antrag auf Minderung des zu zahlenden Betrages
(Sozialstaffelausgleich) sowie ein Antrag auf Geschwisterermäßigung
kann bei der Stadt Schwentinental gestellt werden.
In Notfällen besteht die Möglichkeit, in der Zeit von 7.00 - 16.00
Uhr, bei Bedarf eine Verlängerung der Zeit in Anspruch zu nehmen.
Die Verlängerungszeit wird bei Verspätung hinzu gekauft. Der Preis
beträgt, laut Kindertagestättenbeiratsbeschluss, zurzeit pro
angefangenen fünfzehn Minuten drei Euro und wird quittiert.
2.6 Aufnahmealter
Mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung können
Kinder unsere Kindertagesstätte besuchen.