Ernährung /
Gesundheit
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Inhaltsverzeichnis der Konzeption
2.9 Ernährung der Kinder
2.10 Gesundheitsvorsorge
2.9 Ernährung der Kinder
Die pädagogischen Fachkräfte bieten den Kindern die Möglichkeit
täglich zu festen Zeiten das mitgebrachte Frühstück einzunehmen.
Eltern geben von zu Hause, unter Beachtung der gesunden Ernährung,
eine Frühstücksmahlzeit für das gemeinsame Frühstück mit.
In Regelmäßigkeit findet ein Müslifrühstück in den einzelnen Gruppen
statt. Die Regelgruppe frühstückt einmal wöchentlich gemeinsam ein
"Gesundes Frühstück" und ein Müslifrühstück. In der Regelgruppe
dürfen die Kinder ihr Müslifrühstück eigenständig zusammenstellen
und werden auch beim Schneiden von Obst und Gemüse aktiv mit
einbezogen.
Die Familiengruppe frühstückt einmal monatlich das „Gesunde
Frühstück“ und ein wöchentliches Müslifrühstück. Die Zutaten dafür
werden von den Eltern gespendet. Ebenfalls durch die Eltern wird der
Obstkorb der einzelnen Gruppen aufgefüllt, so dass täglich frisches
Obst oder Gemüse zur Verfügung steht.
Eltern haben die Möglichkeit über das Internet ein warmes
Mittagessen für die Kinder zu bestellen. Die Kosten dafür rechnen
die Eltern direkt mit der Anbieterfirma ab. Eltern können im
Internet an Hand eines Speiseplans sehen, was angeboten wird.
Inhaltsstoffe sind dort vermerkt. Ein Allergikeressen kann bei
Bedarf gewählt werden.
Die Kinder wählen durch einen demokratischen Entscheid, in Form
einer Abstimmung, die Mittagsmahlzeiten für den kommenden Monat aus.
Auch hier erfolgt eine Anleitung durch die Mitarbeitenden.
2.10 Gesundheitsvorsorge
Bei einer Erkrankung des Kindes ist die Einrichtung bis 8.30 Uhr zu
benachrichtigen. Erkrankungen des Kindes oder eines
Haushaltsangehörigen des Kindes an einer übertragbaren Krankheit
sind der Leitung unverzüglich mitzuteilen.
Solange die Gefahr einer Krankheitsübertragung besteht, darf das
Kind oder der Haushaltsangehörige die Einrichtung nicht besuchen (§
34 Infektionsschutzgesetz).
Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vorzulegen, wenn
das Kind die Einrichtung nach der Krankheit wieder besucht. Die
Kosten dafür sind von den Erziehungsberechtigen zu tragen.
Medikamente werden nicht von den Mitarbeitenden verabreicht.