Elternarbeit
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Inhaltsverzeichnis der Konzeption
3.2.4 Elternarbeit
3.2.5 Elternversammlung
3.2.6 Elternvertretung
3.2.7 Öffentlichkeitsarbeit
3.2.8 Kindertagesstättenbeirat
3.2.4 Elternarbeit
Die Aufgabe unserer Einrichtung ist die Betreuung, Erziehung und
Bildung von Kindern, entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand.
Hierin ist die Einrichtung ergänzend und unterstützend zu den
Familien tätig.
Um im Interesse des Kindes eine Verbindung zwischen diesen beiden
Lebensbereichen zu schaffen, ist eine Zusammenarbeit zwischen den
pädagogischen Fachkräften und den Eltern erforderlich. Gegenseitige
Offenheit und Wertschätzung sowie die Bereitschaft zur
Auseinandersetzung über pädagogische Inhalte sind wichtige
Voraussetzungen der Zusammenarbeit. Eltern sind die
Hauptverantwortlichen für Bildung und Erziehung. In unserer
Kindertagesstätte arbeiten wir mit den Eltern ergänzend zusammen und
geben ihnen Raum und Zeit für die Beteiligung.
Eltern werden bei uns in der Kita als Interessenvertreter für ihre
Kinder gesehen.
Damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen kann, gehören
folgende
Voraussetzungen dazu:
o Bereitschaft zu gegenseitiger Transparenz der beiden
Lebensbereiche des Kindes
o Austausch von Anregungen und Ideen
o Möglichkeiten der Mitwirkung von Eltern
o Kontaktaufnahme und grundsätzliche Gesprächsbereitschaft, (Tür-
und Angelgespräche, Elterngespräche, Elternabende und
Eltern-Kind-Nachmittage)
o Interesse und Offenheit für die unterschiedlichen
Lebensbedingungen der Eltern
o Offener Umgang miteinander, etwa bei Kritik oder unterschiedlichen
Meinungen
o Gegenseitige Unterstützung in der Erziehungsarbeit
o Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu anderen Institutionen
bzw. Informationen der Eltern über Möglichkeiten und Angebote
anderer Institutionen
o Teilung von Verantwortung, gegenseitige Bestärkung und
Unterstützung
Es gibt vielfältige Formen der Zusammenarbeit für Eltern:
o Aufnahmegespräche
o enge Beteiligung in der Eingewöhnungsphase
o Elterngespräche nach der Eingewöhnung
o Gruppenelternabende
o Veranstaltungen zu unterschiedlicher Thematik
o Sommerfeste mit der Kirchengemeinde
o Gottesdienste
o Entwicklungsgespräche
o Gespräche bei Bedarf
o Nutzung des Elternkaffees
o Teilnahme am Gruppengeschehen
o Vermittlung an Beratungsstellen
o Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat
Eltern haben die Möglichkeit sich zusätzlich über unsere Arbeit zu
informieren:
o Aushänge am Gruppeninfobrett zum Gruppengeschehen
o Elternbriefe der einzelnen Gruppen bekommen die Eltern
ausgehändigt
o Aushänge über Aktuelles in der Kita (Pinnwand – Flur)
o Speiseplan
o Anschreiben aus aktuellem Anlass
o Aushänge des Kirchengemeinderates (KGR)
o Internetauftritt über die Kirchengemeinde
o Elternvertretungsbrett
o Angeboten wird… Infobrett: Verkauf und Angebot
Eltern und Familien können ihre Bedürfnisse und Beschwerde wie folgt
zum Ausdruck bringen:
o bei der von der Beschwerde betroffenen Person
o bei den Mitarbeitenden
o bei der Leitung der Kita
o bei der Elternvertretung
o beim Kirchengemeinderat
An den Gruppentüren hängen Fotos und Namen der Mitarbeitenden. Die
Räume sind durch Schilder gekennzeichnet. Kontaktdaten hängen an den
bezeichneten Infobrettern. Ein regelmäßiger Austausch findet
zwischen der Elternvertretung und der Leitung statt. In regelmäßigen
Abständen findet eine Elternbefragung im Rahmen der Qualitätsarbeit
statt. Hier haben die Eltern die Möglichkeit, die Arbeit der Kita zu
reflektieren. Anregungen und Wünsche können, je nach Wunsch auch
anonym geäußert werden. Eine Auswertung hängt im Anschluss aus.
Zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Eltern werden
Informationen, die für beide Seiten wichtig sind, regelmäßig
ausgetauscht. Ein wesentlicher Bestandteil der Elternarbeit ist eine
intensive, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der
Elternvertretung der Einrichtung.
3.2.5 Elternversammlung
Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen, bilden die Elternversammlung. Die
Eltern haben in der Elternversammlung die Möglichkeit und die
Chance, sich zu unterschiedlichsten Themen auszutauschen, zu beraten
und gegenseitig zu unterstützen.
Mit der Wahl einer Elternvertretung sollen Sie darüber hinaus an
Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mitwirken und so
maßgeblich, in kooperativer Zusammenarbeit mit der
Kindertageseinrichtung, die Zukunft Ihrer Kinder mitgestalten.
In der Zeit zwischen dem 1. August und dem 15. September eines jeden
Jahres ist aus der Mitte der Elternversammlung eine Elternvertretung
mit mindestens einer Sprecherin oder einem Sprecher (üblicherweise
zwei Vertreterinnen oder Vertreter je Gruppe) für das kommende
Kindergartenjahr zu wählen.
3.2.6 Elternvertretung
Die Elternvertretung nimmt folgende Aufgaben wahr:
o Sie beruft mindestens einmal jährlich im Einvernehmen mit dem
Träger der Kindertageseinrichtung die Elternversammlung ein.
o Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen den
Erziehungsberechtigten, den in der Einrichtung tätigen Kräften, dem
Träger der Kindertageseinrichtung sowie der Standortgemeinde, den
Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen.
o Sie vertritt in Kindertageseinrichtungen mit zwei oder mehr
Vormittagsgruppen die Interessen der Erziehungsberechtigten und
ihrer Kinder im Kindertagesstättenbeirat (§ 18 KiTaG).
o Sie pflegt den Kontakt mit den GruppenleiterInnen, der
Kindergartenleitung und dem Kindertagesstättenbeirat.
o Sie steht in Kontakt mit dem KEV (Kreiselternbeirat) und vertritt
dort die Belange der Kinder und Eltern.
o Sie nimmt an Kindertagesstättenbeiratssitzungen teil und vertritt
dort die Meinung und das Stimmrecht der Eltern.
o Der Elternbeirat nimmt bei Bedarf an Dienstbesprechungen teil, um
Wünsche, Anregung und Kritik äußern zu können.
o In Absprache mit dem Team organisiert die Elternvertretung Feste
und andere Veranstaltungen (z.B. Plätzchenbacken in der
Weihnachtszeit, Aktivitäten um die Osterzeit, Besuch eines
Fotografen in der Kindertagesstätte).
o Die Elternvertretung unterliegt der Schweigepflicht.
3.2.7 Öffentlichkeitsarbeit
Die pädagogischen Fachkräfte und der Kirchengemeinderat haben ein
Interesse, sich z.B. durch Feste und andere Aktivitäten nach außen
zu öffnen und Kontakte aufzunehmen. Die pädagogischen Fachkräfte
sehen diese Möglichkeit als Chance, um auf ihre Arbeit aufmerksam zu
machen und Transparenz zu schaffen. Hierzu gehört auch die
Berichterstattung im Gemeindebrief der Kirchengemeinde, in der
Presse, im Internet und ein Tag der Offenen Tür.
Über die Betreuungsarbeit hinaus ist die Kindertagesstätte ein Ort
der Kommunikation und des Austausches.
3.2.8 Kindertagesstättenbeirat
Der Kindertagesstättenbeirat setzt sich aus den Vertretern des
Kirchengemeinderates, der Elternvertretung, den Vertretern der Stadt
Schwentinental, den Vertretern der Fraktionen, einer päd. Fachkraft,
sowie der Leitung zusammen. Er trifft sich regelmäßig, je nach
Bedarf auch häufiger, zu seinen Sitzungen. Eine Satzung regelt den
Ablauf. Der Gesamthaushalt wird beraten, beschlossen und
anschließend dem Träger zur weiteren Beschlusslage gereicht. Themen,
die vom Team nicht gelöst werden können, werden dort diskutiert. Der
Beirat wird über die Arbeit der Einrichtung informiert.